Wahlen | 29.11.2024
Ersatzwahl zum stellvertretenden Vorsitz der AG Nord/West
Am 12. Februar 2025 findet die Ersatzwahl für den stellvertretenden Vorsitz der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Nord/West im VDSt statt.
Durch den Rücktritt des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Thomas Groos wird eine Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtszeit nötig, die noch bis Herbst 2026 läuft. Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl.
Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen für diese Ersatzwahl sind die Satzung des VDSt in der Fassung vom 21.03.2023 sowie die Wahlordnung in der Fassung vom 21.03.2023. Als Termin der Ersatzwahl wird gemäß § 9 Abs. 6 der Satzung in Verbindung mit § 7 der Wahlordnung Mittwoch, der 12. Februar 2025 festgelegt.
Die relevanten Fristen für die Ersatzwahl:
- bis Ablauf des 14.12.2024: Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
- Dem Wahlvorschlag beizufügen sind die schriftliche Zustimmungserklärung des Bewerbers/der Bewerberin und mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von Verbandsmitgliedern.
- bis Ablauf des 08.01.2025: Frist für Anträge zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses.
- bis 10.01.2025: Versand der Briefwahlunterlagen
- 12.02.2025: Wahltag. Briefwahlunterlagen müssen bis Ablauf des Tages bei der Wahlleitung eingegangen sein.
- 13.02.2025: Zulassung der Wahlbriefe und Ergebnisfeststellung durch den Wahlausschuss. Im Anschluss Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Wahlberechtigt sind alle der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Nord/West angehörenden Verbandsmitglieder, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dabei gilt für im aktiven Dienst stehende Mitglieder das Dienstortprinzip. Wählbar sind Verbandsmitglieder. Die wahlberechtigten Mitglieder werden durch die Wahlleitung über Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert.
Bis 8. Januar 2025 kann jedes Mitglied bei der Wahlleitung eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses für seine Person verlangen. Nach Ablauf dieser Frist sind Änderungen des Wählerverzeichnisses ausgeschlossen.
Wahlvorschläge können ab sofort und bis Ablauf des 14. Dezember 2024 schriftlich bei der Wahlleitung eingereicht werden. Dem Wahlvorschlag müssen beigefügt sein:
- die schriftliche Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Bewerberin oder des vorgeschlagenen Bewerbers,
- mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von Verbandsmitgliedern.
Jedes Verbandsmitglied darf je zur Wahl stehender Funktion nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Zustimmungserklärung und Unterstützungsunterschriften sind nach Einreichung des Wahlvorschlags unwiderruflich. Für die Abgabe der Zustimmungserklärung und der Unterstützungsunterschriften können die verlinkten Formulare verwendet werden.
Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme durch Briefwahl ab. Die Briefwahlunterlagen, bestehend aus Stimmzetteln, Wahlschein, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag, erhalten die wahlberechtigten Verbandsmitglieder spätestens am 30. Tag vor der Wahl.
Ansprechpartner
Michael Naber
Stadt Leipzig, Amt für Statistik und WahlenLeiter der AG Mietspiegel
Thomasiusstraße 1
04109 Leipzig
+49 (0) 341 123 2828
michael.naber@leipzig.de