Ersatzwahl zum Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz der AG Süd

Am 26. April 2024 findet die Ersatzwahl für den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Süd im VDSt statt.

Durch Rücktritt des bisherigen Vorsitzenden Dr. Manfred Plagens und die Entscheidung der stellvertretenden Vorsitzenden, Kerstin Reimer, ihr Amt mit Wirkung zum Termin der Ersatzwahl ebenfalls zur Verfügung zu stellen, wird eine Ersatzwahl notwendig. Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl.

Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen für diese Ersatzwahl sind die Satzung des VDSt in der Fassung vom 21.03.2023 sowie die Wahlordnung in der Fassung vom 21.03.2023. Als Termin der Ersatzwahl wird gemäß § 9 Abs. 6 der Satzung in Verbindung mit § 7 der Wahlordnung Freitag, der 26. April 2024 festgelegt. 

Auf die Möglichkeit, die Ersatzwahl in Form einer Urnenabstimmung im Rahmen der Frühjahrstagung 2024 durchzuführen, hat der Vorstand verzichtet, um bei Achtung aller Fristen ausreichend Zeit für die Bekanntmachung der Wahl und die Einreichung von Wahlvorschlägen zu bewahren.

Die relevanten Fristen für die Ersatzwahl:

  • bis 11.02.2024: Benachrichtigung der Wahlberechtigten über die Eintragung ins Wählerverzeichnis
  • bis Ablauf des 26.02.2024: Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
    Dem Wahlvorschlag beizufügen sind die schriftliche Zustimmungserklärung des Bewerbers/der Bewerberin und mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von Verbandsmitgliedern.
  • bis Ablauf des 22.03.2024: Frist für Anträge zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses.
  • bis 27.03.2024: Versand der Briefwahlunterlagen
  • 26.04.2024: Wahltag. Briefwahlunterlagen müssen bis Ablauf des Tages bei der Wahlleitung eingegangen sein.
  • 27.04.2024: Zulassung der Wahlbriefe und Ergebnisfeststellung durch den Wahlausschuss. Im Anschluss Bekanntgabe des Wahlergebnisses. 

Wahlberechtigt sind alle der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Süd angehörenden Verbandsmitglieder, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dabei gilt für im aktiven Dienst stehende Mitglieder das Dienstortprinzip. Wählbar sind Verbandsmitglieder. Die wahlberechtigten Mitglieder werden durch die Wahlleitung über Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert.

Bis 22. März 2024 kann jedes Mitglied bei der Wahlleitung eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses für seine Person verlangen. Nach Ablauf dieser Frist sind Änderungen des Wählerverzeichnisses ausgeschlossen.

Wahlvorschläge können ab sofort und bis Ablauf des 26. Februar 2024 schriftlich bei der Wahlleitung, z.H. Herrn Michael Naber, c/o Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, 04092 Leipzig, eingereicht werden. Dem Wahlvorschlag müssen beigefügt sein:

Jedes Verbandsmitglied darf je zur Wahl stehender Funktion nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Zustimmungserklärung und Unterstützungsunterschriften sind nach Einreichung des Wahlvorschlags unwiderruflich. Für die Abgabe der Zustimmungserklärung und der Unterstützungsunterschriften können die verlinkten Formulare verwendet werden.

Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme durch Briefwahl ab. Die Briefwahlunterlagen, bestehend aus Stimmzetteln, Wahlschein, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag, erhalten die wahlberechtigten Verbandsmitglieder spätestens am 30. Tag vor der Wahl.

Wahlberechtigte, die an der Frühjahrstagung des VDSt vom 18. bis 20. März in Siegen teilnehmen, können die Briefwahlunterlagen persönlich abholen und haben die Möglichkeit, an Ort und Stelle per Brief zu wählen.

 Ansprechpartner

Michael Naber

Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
Leiter der AG Mietspiegel
Thomasiusstraße 1
04109 Leipzig


+49 (0) 341 123 2828
michael.naber@leipzig.de