Positionspapier Registermodernisierung und Registerzensus

Bedarf der kommunalen Statistikstellen, gesetzliche Verankerung

 

 

Die grundgesetzlich bestimmte, umfassende Verantwortung der Kommunen für das Gemeinwohl vor Ort erfordert kleinräumig differenziertere Informationen. Im Zuge der Registermodernisierung und in Vorbereitung des Registerzensus 2031 wendet sich die Städtestatistik mit drei Forderungen an den Bundesgesetzgeber:

1) Verwendungsmöglichkeit aller Verwaltungsregister für Statistikzwecke der Kommunen schaffen

2) Zugriff auf alle Statistikregister durch die Kommunalen Statistikstellen

3) Speicherung der Anschrift als Erhebungsmerkmal zur kleinräumigen und granularen Analyse

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